Einladung zur Mitgliederversammlung am 24.04.2026 um 19 Uhr

Tagesordnung Mitgliederversammlung 24.04.2026

1. Eröffnung und Begrüßung
2. Gedenken an die in 2025 verstorbenen Mitglieder
3. Genehmigung der Tagesordnung
4. Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung und Beschlussfähigkeit                                                 
5. Jahresrückblick – Vorstand und Abteilungen
6. Aussprache zu den Berichten
7. Ehrungen
8. Grußworte
9. Bericht der Kassenprüfer und Antrag auf Entlastung des Vorstandes
10. Satzungsänderung (siehe nachfolgender Text in blauer Markierung)

[…]

Änderungen in § 5 Mitgliedschaft

Die Aufnahme als Vereinsmitglied ist schriftlich zu beantragen. Über den schriftlichen Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand.

Die Mitgliedschaft endet mit dem Tod des Mitglieds, durch Austritt oder Ausschluss aus dem Verein.

Der Ausschluss aus dem Verein und die Streichung von der Mitgliederliste können erfolgen, sobald das Mitglied trotz zweimaliger Mahnung an die zuletzt bekannte Adresse länger als drei Monate mit seiner fälligen Beitragszahlung in Verzug ist.

Der Ausschluss eines Vereinsmitglieds ist nur mit einstimmigem Beschluss des Vorstands möglich. Der Ausschluss wird dem betreffenden Mitglied schriftlich mitgeteilt. Mögliche Gründe für den Ausschluss:

  • grober Verstoß gegen die Satzung oder Verbandsrichtlinien,
  • massiv unsportliches oder unkameradschaftliches Verhalten,
  • unehrenhaftes Verhalten innerhalb oder außerhalb des Vereinslebens,
    wenn hierdurch die Interessen des Vereins in der Öffentlichkeit oder innerhalb des Vereins schwerwiegend beeinträchtigt werden

Gegen den Ausschluss kann das Mitglied innerhalb von einem Monat nach Zugang des Ausschlussschreibens schriftlich Berufung einlegen. Die Mitgliederversammlung entscheidet in einfacher Mehrheit endgültig. Bis zum Abschluss dieses vereinsinternen Verfahrens ruhen sämtliche Rechte des Mitglieds.

Mit Beendigung der Mitgliedschaft erlöschen alle Ansprüche aus dem Mitgliedschaftsverhältnis, unbeschadet des Anspruchs des Vereins auf bestehende Forderungen.

[…]

12. Beschlussfassung über Anträge, die in schriftlicher Form mit Begründung bis 17.04.2026
beim Vorstand (Am Schafbuckel 2, 64853 Otzberg) eingereicht wurden.
13. Bericht des Fördervereins
14. Verschiedenes und Schlusswort

Der Vorstand