Tagesordnung Mitgliederversammlung 24.04.2026
1. Eröffnung und Begrüßung
2. Gedenken an die in 2025 verstorbenen Mitglieder
3. Genehmigung der Tagesordnung
4. Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung und Beschlussfähigkeit
5. Jahresrückblick – Vorstand und Abteilungen
6. Aussprache zu den Berichten
7. Ehrungen
8. Grußworte
9. Bericht der Kassenprüfer und Antrag auf Entlastung des Vorstandes
10. Satzungsänderung (siehe nachfolgender Text in blauer Markierung)
[…]
Neu: § 2 Grundsätze
Der Verein ist parteipolitisch und konfessionell neutral. Der Verein verpflichtet sich den Grundsätzen der Kinder- und Menschenrechte sowie der Freiheit des Gewissens in einer demokratischen Gesellschaft. Er wendet sich entschieden gegen Rassismus, Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus sowie gegen antidemokratische, nationalistische und diskriminierende Tendenzen.
Der Verein fördert die Gleichstellung der Geschlechter, die Teilhabe aller Menschen und die Integration von Personen mit Migrationshintergrund. Er wirkt aktiv jeder Form von Benachteiligung – etwa aufgrund von Herkunft, Religion, Geschlecht, sozialer Zugehörigkeit oder Behinderung – entgegen.
Der Verein setzt sich für die körperliche und psychische Unversehrtheit aller Mitglieder ein. Dazu gehören der Schutz vor sexualisierter, körperlicher und psychischer Gewalt sowie ein couragiertes und präventives Vorgehen gegen Belästigung und Diskriminierung.
Der Verein fördert eine Kultur des Hinsehens, der Transparenz und des entschlossenen Handelns, um Betroffene zu schützen und potenzielle Täterinnen und Täter abzuschrecken.
Änderungen in § 5 Mitgliedschaft
Die Aufnahme als Vereinsmitglied ist schriftlich zu beantragen. Über den schriftlichen Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand.
Die Mitgliedschaft endet mit dem Tod des Mitglieds, durch Austritt oder Ausschluss aus dem Verein.
Der freiwillige Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung. Die E-Mail-Form wird auch akzeptiert. In allen Fällen erhält das Mitglied eine Kündigungsbestätigung mit Angabe des wirksamen Austrittsdatums. Der Austritt ist unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Ende des halben oder vollen Kalenderjahres zulässig. Das Mitglied kann demnach bis zum 31.05. zum 30.06. oder bis zum 30.11. zum 31.12. austreten. Die Mitgliedschaft ist nicht übertragbar.
Der Ausschluss aus dem Verein und die Streichung von der Mitgliederliste können erfolgen, sobald das Mitglied trotz zweimaliger Mahnung an die zuletzt bekannte Adresse länger als drei Monate mit seiner fälligen Beitragszahlung in Verzug ist.
Der Ausschluss eines Vereinsmitglieds ist nur mit einstimmigem Beschluss des Vorstands möglich. Der Ausschluss wird dem betreffenden Mitglied schriftlich mitgeteilt. Mögliche Gründe für den Ausschluss:
- grober Verstoß gegen die Satzung oder Verbandsrichtlinien,
- massiv unsportliches oder unkameradschaftliches Verhalten,
- unehrenhaftes Verhalten innerhalb oder außerhalb des Vereinslebens,
wenn hierdurch die Interessen des Vereins in der Öffentlichkeit oder innerhalb des Vereins schwerwiegend beeinträchtigt werden - Verstoß gegen die Interessen des Vereins durch Missachtung der Grundsätze des Kinder- und Jugendschutzes sowie durch das Kundgeben rechtsextremistischer, rassistischer oder fremdenfeindlicher Gesinnung, einschließlich des Tragens oder Zeigens entsprechender Kennzeichen oder Symbole.
Gegen den Ausschluss kann das Mitglied innerhalb von einem Monat nach Zugang des Ausschlussschreibens schriftlich Berufung einlegen. Die Mitgliederversammlung entscheidet in einfacher Mehrheit endgültig. Bis zum Abschluss dieses vereinsinternen Verfahrens ruhen sämtliche Rechte des Mitglieds.
Mit Beendigung der Mitgliedschaft erlöschen alle Ansprüche aus dem Mitgliedschaftsverhältnis, unbeschadet des Anspruchs des Vereins auf bestehende Forderungen.
[…]
12. Beschlussfassung über Anträge, die in schriftlicher Form mit Begründung bis 17.04.2026
beim Vorstand (Am Schafbuckel 2, 64853 Otzberg) eingereicht wurden.
13. Bericht des Fördervereins
14. Verschiedenes und Schlusswort
Der Vorstand